Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deko-Leasing GmbH,
München
Bei Miete, Dienstleistung und/oder Kauf gelten die folgenden Geschäftsbedingungen
als akzeptiert.
Preisangaben
Preisangaben verstehen sich sowohl für Miet- als auch Kaufartikel
ab Lager Deko Leasing GmbH, Verpackungen, Transport und Arbeitszeit
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Nettopreise beinhalten keinen
Versicherungsschutz für die im Auftrag vorgesehene Nutzungsdauer.
Jegliche Nutzung von Mietartikeln, welche die vereinbarte Zeitdauer
überschreitet, ist Gegenstand besonderer Vereinbarungen und
einer zusätzlichen
Rechnungsstellung. Das Datum und die Uhrzeit der Materialrückgabe
sind verbindlich. Jede Verspätung, die über zwei Tage
hinausgeht, wird gemäß geltendem Tarif in Rechnung gestellt.
Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma Deko-Leasing GmbH. Dienstleistungspreise verstehen sich
ohne Steuern und ohne Spesen.
Angebote/ Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend und sind grundsätzlich von
unseren Geschäftsbedingungen unterlegt. Aufträge bedürfen
der Schriftform und erfordern, um als erteilt zu gelten, eine Anzahlung
in Höhe von 75% des Auftragswertes, sofern keine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde. Die Auftragserteilung muss schriftlich
spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, um Expresskosten
zu vermeiden.
Zusätzlich erbrachte Leistungen, wie Material, Arbeits- und
Wartezeiten, die über das schriftliche Angebot hinausgehen,
werden gesondert in Rechnung gestellt. Derartige Mehrleistungen
sind vom Auftraggeber zu bestätigen.
Garantie
Deko-Leasing GmbH behält sich vor, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung
in Höhe des Warenwertes zu fordern, der ihm erst nach Kontrolle
des Materials nach Rückgabe sowie Begleichung des Rechnungsbetrags
zurückerstattet wird.
Lieferung
Der Auftraggeber oder ein Handlungsbevollmächtigter muss bei
Lieferung und Rücknahme des vermieteten Materials zugegen sein.
Erfolgt keine schriftliche Reklamation innerhalb von 24 Stunden,
erkennt er an, das Material in gutem Zustand, funktionstüchtig
und in Übereinstimmung mit den geltenden Hygiene – und
Sicherheitsstandards erhalten zu haben.
Muster, Skizzen, Pläne und Entwürfe
Muster, Skizzen, Pläne und Entwürfe gelten nur als Anhaltspunkt.
Wir sind zu Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Farbgestaltung
und der Anpassung an die vorgefundenen Gegebenheiten in dem uns
erforderlich scheinenden Rahmen berechtigt. Bei Pflanzen und Schnittblumen
jeder Art können sich Abweichungen auch aus der jeweiligen
Markt- und Liefersituation ergeben.
Muster oder Musterdekorationen/ -tische stellen wir zu unseren Selbstkosten
in Rechnung.
Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Die Haftung für die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt
über das vermietete Material, sowie der Gefahrenübergang
beginnt im Moment der Übergabe und endet nach der erfolgten
Rücknahme durch Deko-Leasing GmbH.
Der Auftraggeber schließt auf seine Kosten eine Versicherung
ab, um seine Haftung für den gesamten Mietzeitraum sicherzustellen.
Während des gesamten Mietzeitraums ist der Auftraggeber verpflichtet
für den Unterhalt der Ware zu sorgen und es vor jeder Beschädigung
durch Dritte oder höhere
Gewalt zu schützen.
Der Auftraggeber hat als Veranstalter dafür Sorge zu tragen,
dass alle notwendigen Bewilligungen für die bestellten Leistungen
vorhanden sind, dass komplikationsloser Zugang zu allen Lokalitäten
für Mitarbeiter und Zulieferung von Deko-Leasing GmbH sichergestellt
ist und die allfälligen Erweiterungen des Versicherungsschutzes
für den gewählten Zeitraum abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das gemietete Material lediglich
für dessen üblichen Verwendungszweck einzusetzen und nichts
zu tun oder zuzulassen, was Beschädigungen hervorrufen könnte.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er qualifiziert ist, das vermietete
Material zu benützen, sei es durch ihn persönlich oder
durch ermächtigte, ausreichend qualifizierte Personen.
Am vermieteten Material dürfen ohne die schriftliche Zustimmung
von Deko-Leasing GmbH keinerlei Veränderungen oder Umwandlungen
vorgenommen werden. Für Beschädigungen oder nicht zurückerstattetes
Material zahlt der Auftraggeber die Anschaffung zum Neuwert zuzüglich
einer Ausfallentschädigung bis zur Lieferung des Ersatzes.
Pflichten und Haftung durch Deko-Leasing GmbH
Deko-Leasing GmbH verpflichtet sich alle Leistungen nach bestem
Wissen und Gewissen zu erbringen.
Deko-Leasing GmbH haftet lediglich nur im Fall von grobem Verschulden
der eigenen Mitarbeiter.
Die Haftungshöhe durch Deko-Leasing GmbH ist auf die Höhe
des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für darüber
hinausgehenden Schaden, auch aus entgangenem Gewinn oder Störung
des Geschäftsbetriebes, ist ausgeschlossen.
Deko-Leasing GmbH kann nicht für Verspätungen oder die
Nichteinhaltung von Lieferterminen, auch durch Dritte, haftbar gemacht
werden, die Folge von höherer Gewalt oder von ihrem Willen
unabhängiger Ursachen sind (z.B. Unwetter, Streik, Unfall)
Bei Funktionsausfall vermieteten Materials übernimmt Deko-Leasing
GmbH keinerlei Haftung.
Reklamationen
Reklamationen müssen unmittelbar nach dem Aufbau mündlich
und innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung
schriftlich erfolgt sein. Ansonsten gilt dies als ein unwiderleglicher
Verzicht auf
vertragliche oder außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang
mit den erbrachten Leistungen.
Annullierung bei Material
Macht der Auftraggeber eine Bestellung, die Material beinhaltet
bis zu 72 Stunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum rückgängig,
so werden alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten,
mindestens jedoch 60 % des Bestellwertes fällig. Eine kurzfristigere
Stornierung der Bestellung, unabhängig von den Gründen,
ist nicht möglich. Selbst bei Leistungsverzicht wird der gesamte
Materialpreis fällig.
Annullierung der Dienstleistung
Macht der Auftraggeber eine Bestellung, die Dienstleistungen beinhaltet,
bis zu 36 Stunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum, egal
aus welchem Grund, rückgängig, so wird eine Entschädigung
für alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten
sowie für andere Schäden fällig. Bei kürzerer
Annullierungsfrist werden mindestens 60 % der geplanten Dienstleistung
sowie eine Entschädigung für alle bereits bis zum Moment
der Annullierung entstandenen Kosten und andere Schäden, welche
aus der
Annullierung zur Unzeit resultieren, fällig.
Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
in banküblicher Höhe in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, sämtliche Kosten zurückzuerstatten,
die ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug
entstanden sind.
Gerichtsbarkeit
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München